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Gesetzgeber fördert Gründungen

Betriebsübernehmer, also zum Beispiel junge Ärzte, die eine Praxis kaufen und selbständig weiterführen, werden mit Hilfe der bundesweiten Coaching-Programme unterstützt.

Die Förderung bei Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 Prozent. Ob sich der Gründer dann die fachliche Hilfe bei der Büro-Organisation in die Praxis holt oder ob er sein Team schulen lässt, ist dabei unerheblich. Auch „etablierte“ Unternehmer und Ärzte haben Anspruch auf Fördergelder, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Antrags-Procedere ist recht einfach. Die genauen Informationen gibt es bei:

www.meditext-wietfeldt.de
www.ifb-gruendung.de
www.kfw.de
www.bafa.de